Autobelehnung (Voraussetzungen & Ablauf)

 

 

Die BST-KFZ-PFANDLEIHE GMBH kann bis zu 70% des KFZ-Zeitwertes als Pfandkredit an Sie auszahlen. Für die Gewährung eines Pfanddarlehens müssen die folgenden Voraussetzungen unbedingt erfüllt werden!

 

 

Des Fahrzeugeigentümers:

 

 

  • Sie, als Pfandgeber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktueller Meldezettel müssen vorgelegt werden. 


     
  • Von Firmenkunden muss der Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein vorgelegt werden. Weiters müssen alle Zeichnungsberechtigten persönlich erscheinen und Personalausweis oder Reisepass und Meldezettel vorlegen. 
      

     
  • Der Pfandüberbringer muss auch der uneingeschränkte Eigentümer des KFZ sein (laut Eintrag im Typen- und Zulassungsschein und oder Kaufvertrag). 
     

     
  • Gegen den Fahrzeugeigentümer darf kein  Konkurs-  oder Ausgleichsverfahren laufen. Leasingfahrzeuge oder anderwärtig gegen Eigentumsvorbehalt erworbene Fahrzeuge können nicht verpfändet werden. 


     

 

 Zusätzlich zum Fahrzeug benötigen wir:

 


  • Kaufvertrag, Typenschein oder Einzelgenehmigung, alle Fahrzeug Haupt- und Reserveschlüssel


     
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen sind zusätzlich der Zulassungsschein, das letzte      § 57a Gutachten (Pickerlgutachten) und die Versicherungspolizze für Haft- und/oder Kaskoversicherung  vorzulegen.

 

 

 

In nur 3 Schritten zum Bargeld! 

 

 

 

  1. Die Begutachtung des KFZ erfolgt vor Ort gemeinsam mit Ihnen. Danach wird die Bewertung gemäß  Eurotaxliste (durchschnittliche österreichweite Händlerankaufspreise) erstellt.
  2. Anschließend erfolgt die Regelung der wenigen schriftlichen Formalitäten.
  3. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Pfandschein und das Darlehen wird sofort in bar an Sie ausbezahlt.