Autobelehnung (Voraussetzungen & Ablauf)
Die BST-KFZ-PFANDLEIHE GMBH kann bis zu 70% des KFZ-Zeitwertes als Pfandkredit an Sie auszahlen. Für die Gewährung eines Pfanddarlehens müssen die folgenden Voraussetzungen unbedingt erfüllt werden!
Des Fahrzeugeigentümers:
- Sie, als Pfandgeber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktueller Meldezettel müssen vorgelegt werden.
- Von Firmenkunden muss der Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein vorgelegt werden. Weiters müssen alle Zeichnungsberechtigten persönlich erscheinen und Personalausweis oder Reisepass und Meldezettel vorlegen.
- Der Pfandüberbringer muss auch der uneingeschränkte Eigentümer des KFZ sein (laut Eintrag im Typen- und Zulassungsschein und oder Kaufvertrag).
- Gegen den Fahrzeugeigentümer darf kein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren laufen. Leasingfahrzeuge oder anderwärtig gegen Eigentumsvorbehalt erworbene Fahrzeuge können nicht verpfändet werden.
Zusätzlich zum Fahrzeug benötigen wir:
- Kaufvertrag, Typenschein oder Einzelgenehmigung, alle Fahrzeug Haupt- und Reserveschlüssel.
- Bei angemeldeten Fahrzeugen sind zusätzlich der Zulassungsschein, das letzte § 57a Gutachten (Pickerlgutachten) und die Versicherungspolizze für Haft- und/oder Kaskoversicherung vorzulegen.
In nur 3 Schritten zum Bargeld!
- Die Begutachtung des KFZ erfolgt vor Ort gemeinsam mit Ihnen. Danach wird die Bewertung gemäß Eurotaxliste (durchschnittliche österreichweite Händlerankaufspreise) erstellt.
- Anschließend erfolgt die Regelung der wenigen schriftlichen Formalitäten.
- Im Anschluss erhalten Sie Ihren Pfandschein und das Darlehen wird sofort in bar an Sie ausbezahlt.